Länderanteile globaler CO2-Emmissionen

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Das Nagoya-Protokoll - ein Beitrag zur Beseitigung von Fluchtursachen

Als wichtiger Teil des Abkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) wurde im Herbst 2010 in Nagoya ein wegweisendes Protokoll verabschiedet. 

Ziel des Nagoya-Protokolls ist es zu gewährleisten, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen, die in Weltregionen mit großer Artenvielfalt vorkommen, zu fairen und transparenten Bedingungen möglich ist. Dafür sollen die Herkunftsländer in gerechter Weise an den Vorteilen, die sich aus der Nutzung ihrer Ressourcen ergeben, beteiligt werden.

Josef Göppel MdB: Das vor 5 Jahren verabschiedete Protokoll ist ein wichtiger Beitrag zur Beseitigung der Fluchtursachen - der weit in die Zukunft hinaus wirkt. Im deutschen Umsetzungsgesetz und der EU-Verordnung zum Nagoya-Protokoll gibt es drei Punkte die nachverhandelt werden sollten:

1. gerechter Vorteilsausgleich, was die "Vermarktung" genetischer Ressourcen angeht

2. stärkere Achtung der Naturschätze und es traditionellen Wissens indigener Völker auch jenseits des Patentrechtes

3. der Vorteilsausgleich muss auch bei den lokalen Gruppen in den Regionen ankommen, nicht nur bei den unterzeichnenden Herkunftsstaaten. 

Damit macht das Übereinkommen die Welt gerechter und hilft den lokal wirtschaftenden Bewohnern artenreicher Regionen die eigene, gewachsene Kultur auch im 21. Jahrhundert zu erhalten. Sie können damit in ihrer Heimat auch im globalen Zeitalter von der biologischen Vielfalt der sie umgebenden Natur profitieren.

Die Rede von Josef Göppel im Plenum des Deutschen Bundestages finden sie hier (Videolink).

Plenum Top 7 zur Beratung über zwei von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls (Drs. 18/5321, Drs. 18/5219) und der Beschlussempfehlung des federführenden Umweltausschuss (Drs. 18/6384).